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24.10.2006

Besteuerung von Rentennachzahlungen
OFD Frankfurt, Verfügung v. 4.8.2006, S 2255 A -
23 - St 218 EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach der im Zuflusszeitpunkt (§ 11 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) geltenden Fassung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG. Dies bedeutet für Rentennachzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die bis einschl. 2004 gezahlt werden, die Besteuerung mit dem Ertragsanteil und für Zahlungen ab 2005 die Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil, auch wenn die Zahlungen für Zeiträume vor 2005 erfolgen.


Rentennachzahlung (384 kb)





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