Home Kontakt Sitemap



NEWS AKTUELL



03.11.2006

Neuregelung zu Kinderbetreuungskosten unter Dach und Fach
Am 7.4.2006 passierte die gesetzliche Neuregelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten den Bundesrat. Danach profitieren erwerbstätige Ehegatten und Alleinstehende rückwirkend zum 1.1.2006 von deutlich höheren Steuervorteilen.

Je nachdem, ob Sie als Ehepaar oder als Alleinstehender erwerbstätig sind oder nicht, ergeben sich hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten folgende Unterschiede:

• Werbungskosten:
Sind Sie erwerbstätig, können Sie für Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr zwei Drittel der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 Euro als Werbungskosten abziehen. Das gilt vom Jahr der Geburt bis zum 14. Lebensjahr des Kindes. Die Kinderbetreuungskosten werden bei Arbeitnehmern zusätzlich zum Pauschbetrag für Arbeitnehmer von 920 Euro abgezogen. Bei Selbstständigen mindern die Kinderbetreuungskosten den Gewinn. Auch ein Minijob gilt übrigens als Erwerbstätigkeit.

• Eingeschränkte Sonderausgaben:
Ist bei Ehegatten ein Partner nicht erwerbstätig oder geht ein Alleinstehender Elternteil keiner Erwerbstätigkeit nach, dürfen Kinderbetreuungskosten ebenfalls pro Jahr und Kind in Höhe von zwei Dritteln der Zahlungen, maximal jedoch bis zu 4.000 Euro Steuer sparend als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Zeitraum der Abzugsfähigkeit beschränkt sich jedoch auf das dritte bis sechste Lebensjahr des Kindes.

• Uneingeschränkte Sonderausgaben:
Sind die Elternteile körperlich, seelisch oder geistig behindert oder befinden sie sich noch in Ausbildung, gewährt der Gesetzgeber bis zum 14. Lebensjahr des Kindes Sonderausgaben in Höhe von zwei Dritteln der Kinderbetreuungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr.

Tipp:
Die Höchstgrenze von 4.000 Euro pro Jahr und Kind ist kein Pauschbetrag. Die Kinderbetreuungskosten müssen deshalb nachgewiesen werden. Nicht gefördert werden zudem Aufwendungen für Unterricht (z.B. für Schulgeld, Nachhilfe), die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (Musik-, Computerkurse) oder für Sport- und andere Freizeitbetätigungen.





heike-geissler.net © 2006 | Seite empfehlen | Impressum
Heike Geißler Steuerberaterin, Johannesstraße 15, 99085 Erfurt,
Tel. +49 361/ 3 45 89 33, Fax. +49 361/ 3 45 89 34, info@heike-geissler.net,
www.heike-geissler.net